BGH 2026 zur Textform des Maklervertrags: Exposé und E-Mail
Der BGH hat 2026 geklärt, wann Exposé und E-Mail die Textform des Maklervertrags wahren und dass Provision ohne Textform grundsätzlich zurückzuzahlen ist.
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Der BGH hat 2026 geklärt, wann Exposé und E-Mail die Textform des Maklervertrags wahren und dass Provision ohne Textform grundsätzlich zurückzuzahlen ist.
Nicht jede Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung ist unzureichend: Der BGH hat eine Beschreibung der Aktiv-Passiv-Methode gebilligt, die zwei Zahlungsströme gegenüberstellt und auf die geschützte Zinserwartung begrenzt (BGH, Urteil vom 21.10.2025 – XI ZR 187/23).
Wer im Versteigerungstermin für eine GmbH oder eine andere Gesellschaft bietet, muss die Vertretungsmacht sofort durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen. Dass sie im Online-Handelsregister abrufbar ist, genügt dafür nicht, und Nachreichen hilft nicht.
Wohnt der Schuldner nicht selbst im Versteigerungsobjekt, rechtfertigen Gefahren für Leben und Gesundheit eine Einstellung nach § 765a ZPO grundsätzlich nicht. Auch die Sorge um einen Angehörigen, der dort zur Miete wohnt, genügt in der Regel nicht.
Ein nachteiliges Berufungsurteil allein verschafft dem Mandanten in der Regel noch keine Kenntnis vom Fehler seines Beraters, und ein Mahnbescheid über mehrere Einzelansprüche hemmt nur, wenn er sie aufschlüsselt. Entschieden ist der Fall eines Rechtsanwalts; die Sache ist zurückverwiesen, ihr Ausgang offen.
Der BGH hat in zwei Münchner Fällen zur Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB entschieden: zur Einbringung einer bereits umgewandelten Wohnung in eine Familien-GbR und zum Erwerb durch eine GmbH & Co. KG. Beide Eigenbedarfskündigungen waren unwirksam.
Ein Gründungsgesellschafter, der den Vertrieb übernimmt, kann bei vor dem 1. Juni 2012 veröffentlichten Prospekten neben der Prospekthaftung auch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung haften; die Zurückweisung eines nur auf die Prospektverwendung bezogenen Feststellungsziels im Musterverfahren sperrt das nicht. Im entschiedenen Fall blieb die Klage erfolglos, weil der Prospekt die gerügten Fehler nicht aufwies.
Vermittelt ein Verwalter eine Mietwohnung, die er selbst verwaltet, steht ihm nach einem Urteil des BGH auch gegen den Vermieter keine Provision zu. Im entschiedenen Fall muss die Verwalterin die Provisionen für 13 Neuvermietungen zurückzahlen.
Überträgt der Vermieter dem Makler die Entscheidung über Besichtigungstermine oder die Auswahl der Mietinteressenten, haftet der Makler bei einer Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft selbst auf Entschädigung. Testanfragen unter anderem Namen sind als Indiz zulässig.
Klauseln, die den Ausschluss eines Gesellschafters ohne sachlichen Grund erlauben, bleiben grundsätzlich sittenwidrig. Für Beteiligungen, die einem Geschäftsführer wegen seines Amtes eingeräumt wurden, hat der BGH die Ausnahme präzisiert; der entschiedene Fall ist zurückverwiesen, sein Ausgang offen.
Lässt sich der Erblasser bei der Übertragung eines Grundstücks eine Leibrente versprechen, hindert das den Beginn der Zehnjahresfrist der Pflichtteilsergänzung nicht, auch wenn eine Reallast die Rente sichert. Der spätere Verzicht auf die Rente war im entschiedenen Fall eine eigene Schenkung mit eigener Frist.
Der BGH hat Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen aus der Zeit vor 2002 verworfen, die dem einzelnen Erwerber die eigene Abnahme des Gemeinschaftseigentums nehmen. Ohne wirksame Abnahme hat die Verjährung nicht begonnen; durchsetzbar bleiben die Rechte höchstens 30 Jahre ab der gescheiterten Abnahme.
Nennt ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag die Aktiv-Passiv-Methode, muss er auch die Differenzrechnung in groben Zügen benennen; sonst ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 20.05.2025 – XI ZR 22/24).
Eine Klausel, die den Zinsschaden an die „Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens“ knüpfte, war unzureichend; die Bank musste die Vorfälligkeitsentschädigung erstatten (BGH, Urteil vom 03.12.2024 – XI ZR 75/23).