Bank- und Kapitalmarktrecht
Bankrecht- und Kapitalmarktrecht
Im Bankrecht vertreten wir sowohl private und gewerbliche Kunden als auch Banken und Kreditinstitute sowie institutionelle Kunden.
Als erfahrene Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht bieten wir Ihnen eine kompetente und effektive Lösung für alle rechtlichen Herausforderungen des Tagesgeschäfts, etwa im Zusammenhang mit Darlehensverträgen, der Stellung von Sicherheiten oder aufsichtsrechtlichen Themenbereichen.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte und Interessen bestmöglich geschützt werden. Unsere Rechtsanwälte vertreten teilweise seit über 30 Jahren im Schwerpunkt kapitalmarktorientierte Unternehmen, Publikumsfondsgesellschaften, Emittenten und Gründungsgesellschafter insbesondere bei Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus behaupteter Falschberatung bei komplexen Finanzprodukten, Prospekthaftung sowie Kredit-, Kreditsicherungs- und Wertpapiergeschäften.
Im Zuge unserer vielfältigen Tätigkeit am Finanzmarkt liegt jedoch neben der Vertretung von Banken und Finanzdienstleistern auch die Betreuung von Interessen privater Investoren und Anleger in unserem Beratungsspektrum.Sprechen Sie uns gerne auf Ihr Anliegen an – ob Kapitalanlagehaftungsfall bei Fondsbeteiligungen, Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz oder bei Fragen zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Kreditverträgen oder der Bestellung und Verwertung von Kreditsicherheiten.
- Betreffend eine fehlerhafte Beratung zu Kapitalanlagen
- Rund um die Rückabwicklung von Kreditverträgen infolge eines Widerrufs
- Betreffend unwirksame Klauseln in Vertragswerken
- Zu Beendigungsmöglichkeiten von Vertragsbeziehungen
Heilberufe und
Pflegedienste
Konfliktfreie Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
Vertrauen Sie unserem Team aus Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihre Fragestellungen an und setzen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Banken und Sparkassen erfolgreich durch. Die aktuelle Rechtsprechung, etwa zu Fragen des Widerrufs von Verbraucherkreditverträgen oder der Wirksamkeit von Kündigungen von Sparverträgen, halten wir dabei stets im Blick.
Aktuelle Fälle
Fall1
Widerruf von
Kreditverträgen
Fall 2
Sparverträge:
Kündigungen rechtswidrig &
Verzinsung
fehlerhaft
Fall 3
Bausparverträge:
Kontoentgelte/Servicepauschalen unzulässig