Vertriebs- und Maklerrecht

Vertriebs- und Maklerrecht

Wir vertreten Ihre Interessen zielgerichtet in sämtlichen Bereichen des Vertriebs- und Maklerrechts.

Die Rechtsprechung des BGH hat nicht nur das Vertriebs- sondern auch das Maklerrecht in den letzten Jahren erheblich geprägt. Durch die Beratung zahlreicher Vertriebe und Maklerunternehmen und insbesondere deren Vertretung in diversen Rechtsstreitigkeiten verfügen unsere Rechtsanwälte über Spezialkenntnisse in diesem Bereich.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von Maklerverträgen und Reservierungsvereinbarungen, der Kündigung entsprechender Verträge wie auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen nebst Beratung zu sämtlichen Einzelfallproblemen auf Basis der einschlägigen höchstrichterlichen und Instanzen-Rechtsprechung (Doppelmakler, Ursächlichkeit, Verwirkung, Widerruf u.v.m.). Ob Unternehmen, Kaufmann oder Verbraucher – sprechen Sie uns hierauf an.

Teilungsversteigerung

Konfliktfreie Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung
zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft), § 180 I Hs. 1 ZVG. Eine gemeinschaftliche Immobilie wird dabei ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren veräußert, um den gemeinschaftlichen Erlös zwischen den Eigentümern zu verteilen.
 
Wir beraten Sie zu sämtlichen mit der Teilungsversteigerung einhergehenden Sach- und Rechtsfragen,
um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu realisieren. Unter anderem ist auf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu achten, um die „Versteigerbarkeit“ der Immobilie zu gewährleisten.
 
Wir vertreten Ihre Interessen als Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den jeweils zuständigen Gerichten (i.d.R. Amtsgerichten) im gesamten Bundesgebiet.