Bau- und Immobilienrecht

Bau- und Immobilienrecht

Wir beraten Sie in ausgewählten Bereichen des Immobilienrechts.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie im privaten Bau- und Immobilienrecht. Mit tiefgreifender Kenntnis dieser Rechtsgebiete und jahrelanger Beratungserfahrung in der Immobilienwirtschaft sind wir bestens gerüstet, um Ihnen bestmögliche Unterstützung zu bieten. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Bedürfnisse und Ziele zu verstehen und bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unser Ziel ist es, Ihnen bei entsprechenden rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Immobilien eine umfassende und effektive Lösung anzubieten und diese klar und präzise zu kommunizieren. Ob beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, der Übertragung von Grundstücken, im privaten Baurecht, Wohnungseigentumsrecht oder Mietrecht, ob zu Fragen der Zwangsvollstreckung oder in sonstigen Immobilienrechtsstreitigkeiten – unsere Expertise und unser Engagement für unsere Mandanten garantieren eine schnelle und erfolgreiche Lösung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Gewerbe- und Privatimmobilien.

Teilungsversteigerung

Konfliktfreie Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung
zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft), § 180 I Hs. 1 ZVG. Eine gemeinschaftliche Immobilie wird dabei ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren veräußert, um den gemeinschaftlichen Erlös zwischen den Eigentümern zu verteilen.
 
Wir beraten Sie zu sämtlichen mit der Teilungsversteigerung einhergehenden Sach- und Rechtsfragen,
um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu realisieren. Unter anderem ist auf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu achten, um die „Versteigerbarkeit“ der Immobilie zu gewährleisten.
 
Wir vertreten Ihre Interessen als Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den jeweils zuständigen Gerichten (i.d.R. Amtsgerichten) im gesamten Bundesgebiet.