Mietrecht München

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Baurecht München: Architektenhonorar, Architektenvertrag, Baumängel, Baumängel und Bauschäden, Bauträgerrecht, VOB/B, Schadensersatz, Verbraucherbauvertrag, Werkvertragsrecht

In München, einer Stadt, die stetig wächst und sich entwickelt, spielt das Baurecht eine zentrale Rolle. Besonders für Bauherren und Architekten sind die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend, um Projekte erfolgreich und rechtssicher umzusetzen.

Ein wichtiger Aspekt des Baurechts ist das Architektenhonorar. Dieses wird im Architektenvertrag festgelegt und basiert häufig auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es ist essenziell, klare Vereinbarungen zu treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dabei sollte der Architektenvertrag nicht nur die Vergütung, sondern auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten detailliert regeln.

Baumängel und Bauschäden sind häufige Probleme, die bei Bauprojekten auftreten. Hier ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu ergreifen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies kann durch eine genaue Dokumentation der Baumängel und eine rechtliche Beratung unterstützt werden.

Im Bauträgerrecht und bei Verträgen nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sind spezielle Regelungen zu beachten, die den Schutz der Bauherren gewährleisten sollen. Beispielsweise regelt die VOB/B detailliert die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die Abwicklung von Bauleistungen und Mängelbeseitigungen.

Ein weiterer relevanter Bereich ist der Verbraucherbauvertrag. Seit 2018 gibt es spezielle Regelungen, die die Rechte der Verbraucher stärken, wenn sie einen Bauvertrag abschließen. Dazu gehört unter anderem das Widerrufsrecht und die Pflicht des Unternehmers, umfassende Baubeschreibungen zur Verfügung zu stellen.

Das Werkvertragsrecht ist ebenfalls von großer Bedeutung im Baurecht. Hierbei handelt es sich um Verträge, bei denen der Unternehmer verpflichtet ist, ein Werk – in diesem Fall ein Bauwerk – herzustellen. Bei Mängeln oder Verzögerungen können die Bauherren verschiedene Ansprüche geltend machen, um ihre Interessen zu schützen.

Durch die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben und die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte können Bauherren und Architekten in München sicherstellen, dass ihre Bauprojekte erfolgreich und ohne rechtliche Komplikationen umgesetzt werden.

Teilungsversteigerung

Konfliktfreie Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung
zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft), § 180 I Hs. 1 ZVG. Eine gemeinschaftliche Immobilie wird dabei ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren veräußert, um den gemeinschaftlichen Erlös zwischen den Eigentümern zu verteilen.
 
Wir beraten Sie zu sämtlichen mit der Teilungsversteigerung einhergehenden Sach- und Rechtsfragen,
um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu realisieren. Unter anderem ist auf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu achten, um die „Versteigerbarkeit“ der Immobilie zu gewährleisten.
 
Wir vertreten Ihre Interessen als Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den jeweils zuständigen Gerichten (i.d.R. Amtsgerichten) im gesamten Bundesgebiet.