Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Im Rahmen unseres umfassenden wirtschaftsrechtlichen Beratungsansatzes beraten wir auch in Fragen des Insolvenzrechts.

Wir sind kompetente und vielfach in Anspruch genommene Ansprechpartner im Insolvenzrecht. Dabei vertreten wir gleichermaßen Gläubiger eines Insolvenzschuldners bei der Durchsetzung ihrer Rechte (Absonderungsrechte, Aussonderungsrechte etc.), bei der Abwehr von Ansprüchen des Insolvenzverwalters (etwa nach Insolvenzanfechtung) sowie bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsleitung oder Insolvenzverwalter.

Teilungsversteigerung

Konfliktfreie Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung
zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft), § 180 I Hs. 1 ZVG. Eine gemeinschaftliche Immobilie wird dabei ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren veräußert, um den gemeinschaftlichen Erlös zwischen den Eigentümern zu verteilen.
 
Wir beraten Sie zu sämtlichen mit der Teilungsversteigerung einhergehenden Sach- und Rechtsfragen,
um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu realisieren. Unter anderem ist auf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu achten, um die „Versteigerbarkeit“ der Immobilie zu gewährleisten.
 
Wir vertreten Ihre Interessen als Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den jeweils zuständigen Gerichten (i.d.R. Amtsgerichten) im gesamten Bundesgebiet.