Immobilienrecht München

Immobilienrecht München

Willkommen bei der Kanzlei Curia Rechtsanwaltsgesellschaft, Ihrem Expertenteam für Immobilienrecht in München! Wenn Sie nach einem kompetenten Rechtsanwalt für Immobilienrecht suchen, der Sie in allen Fragen des Immobilienrechts unterstützt, sind Sie bei uns genau richtig

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte (link zur Rechtsanwälte) verfügen über umfassende Kenntnisse im Immobilienrecht und bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen. Ob es um Kaufverträge, Mietrecht, Baurecht oder Grundstücksangelegenheiten geht – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Als spezialisierte Kanzlei für Immobilienrecht in München verstehen wir die Bedürfnisse unserer Mandanten und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und entwickeln individuelle Strategien, um Ihre Ziele zu erreichen.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen im Immobilienrecht. Wir vertreten private Mandanten, Unternehmen, Investoren und Immobilienentwickler und bieten Ihnen eine professionelle und zuverlässige Rechtsberatung.
Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht in München benötigen, der sich für Ihre Belange einsetzt, kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Ihnen juristische Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten.

Teilungsversteigerung

Konfliktfreie Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung oder Auseinandersetzungsversteigerung
zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (z.B. Erbengemeinschaft), § 180 I Hs. 1 ZVG. Eine gemeinschaftliche Immobilie wird dabei ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren veräußert, um den gemeinschaftlichen Erlös zwischen den Eigentümern zu verteilen.
 
Wir beraten Sie zu sämtlichen mit der Teilungsversteigerung einhergehenden Sach- und Rechtsfragen,
um das bestmögliche wirtschaftliche Ergebnis zu realisieren. Unter anderem ist auf die im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu achten, um die „Versteigerbarkeit“ der Immobilie zu gewährleisten.
 
Wir vertreten Ihre Interessen als Miteigentümer gegen die anderen Miteigentümer, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den jeweils zuständigen Gerichten (i.d.R. Amtsgerichten) im gesamten Bundesgebiet.