Wenn Banken vollstrecken oder Miteigentümer streiten, gelten die gnadenlosen Regeln des ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Fehler sind hier oft irreversibel.
Wir prüfen sofortige Rechtsmittel (z.B. § 765a ZPO – Vollstreckungsschutz), Einstellungsanträge (§ 180 ZVG) und blockieren den Zugriff der Gegenseite. Handeln Sie, bevor der Termin festgesetzt ist.