KAPITALANLAGERECHT.

Abwehr von Anlegerklagen und Beraterhaftung

Als interdisziplinäre Kanzlei mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht beraten und vertreten wir seit mehr als drei Jahrzehnten erfolgreich Fondsgesellschaften, Treuhandgesellschaften, Initiatoren und Finanzdienstleister.

Wir kennen Kapitalanlagen von A bis Z. Ursprünglich in der Initiierung von Kapitalanlagen sowie Strukturierung und der Erstellung von Emissionsprospekten verwurzelt, wissen wir, wie Anlagevehikel rechtlich und wirtschaftlich konstruiert sind. Dieses historische, tiefe Kapitalanlageverständnis über den gesamten Lebenszyklus – von der Konzeption bis hin zur Liquidation – ist heute unser größter Trumpf in der Verteidigung. 

Unser aktueller Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der rechtssicheren Begleitung im laufenden Geschäftsbetrieb und der konsequenten, strategischen Abwehr von Haftungsansprüchen

Unsere Leistungen im Kapitalanlagerecht

  • Inanspruchnahme als Initiator, Treuhänder, Vermittler oder Berater durch (geschädigte) Anleger
  • Streitigkeiten in Bezug auf Plausibilitätsprüfung und Risikoaufklärungspflichten
  • Abwehr von Ansprüchen aus Prospekthaftung (Emittent / Anlageberater / Treuhänder)
  • Rechtliche Begleitung im laufenden Geschäftsbetrieb von Beteiligungsgesellschaften
  • Datenschutzrechtliche Abwehr von Auskunftsansprüchen (EuGH-Rechtsprechung)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Gerichten

Wegweisendes Urteil: Datenschutz schlägt Auskunftsanspruch (Europäischer Gerichtshof, Amtsgericht München)

Mit unserem tiefgehenden Verständnis der Branche gestalten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen aktiv mit. Ein aktuelles Beispiel: Unsere Rechtsanwälte haben vor dem Amtsgericht München ein womöglich wegweisendes Urteil zugunsten einer Treuhandgesellschaft erstritten, das sich im Ergebnis gegen die bisherige, ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt. 

Das Urteil fußt auf einer von uns erstrittenen, vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2024 (nach einem Vorabentscheidungsersuchen). Konkret wurde der Anspruch einer Anlegerin auf Bekanntgabe der Identität weiterer (treuhänderisch beteiligter) Anleger abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass dem Herausgabeanspruch Datenschutzbelange (Art. 6 Ziff. 1 DSGVO) entgegenstehen und die Weitergabe nicht rechtmäßig sei. Bislang wurde ein solcher Anspruch vom BGH (mit wenigen Ausnahmen) regelmäßig zugesprochen.

Welche Bedeutung hat das Urteil für Beteiligungs- und Treuhandgesellschaften?

  • Erhöhte Verteidigungschancen: Zukünftige Auskunfts- und Klagebegehren von organisierten Anlegergruppen können erfolgversprechender abgewehrt werden.

  • Anpassung von Vertragsregelungen: Durch gezielte Änderungen in gesellschaftsvertraglichen Regelungen lassen sich die Datenschutzbelange von Treugebern schützen und Haftungsrisiken proaktiv minimieren.

  • Datenschutzkonforme Praxis: Wir stellen sicher, dass Ihre Gesellschaft den aktuellen Anforderungen entspricht. Wir bieten Ihnen hierzu maßgeschneiderte Lösungen an.

Abwehr von Anlegerklagen: Initiatoren und Treuhänder

Initiatoren und Treuhandgesellschaften stehen häufig im Fokus von organisierten Anlegerklagen. Vorwürfe drehen sich meist um angebliche Prospektfehler (Prospekthaftung) oder Pflichtverletzungen aus den zu Grunde liegenden Verträgen. Aufgrund unserer eigenen jahrzehntelangen Erfahrung in der Prospekterstellung finden wir die Schwachstellen in den Argumentationen der Klägerseite. 

Wir führen für Sie – oft auch zur Vermeidung kostenträchtiger und reputationsschädigender Gerichtsverfahren – strategische Vergleichsverhandlungen. Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, vertreten wir Sie durch alle Instanzen. Vorrangiges Ziel ist immer die interessengerechte und zeitnahe Beendigung des Rechtsstreites.

Beratung im Kapitalanlagerecht: Vermittler- und Beraterhaftung

Als Anlagevermittler, Anlageberater oder Finanzdienstleister sind Sie einem ständig wachsenden Haftungsrisiko ausgesetzt. Es gelten eine verschärfte Rechtsprechung und restriktive gesetzliche Vorgaben. Die Anforderungen an Information, Risikoaufklärung und Beratungsdokumentation sind stetig gestiegen.

Im Fokus zivilrechtlicher Streitigkeiten stehen vielfach vermeintlich unterlassene Risikoaufklärungen (z. B. Totalverlustrisiko, Rangrücktritt, fehlende Handelbarkeit) oder die angebliche Verletzung der Plausibilitätsprüfung und der Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Konzeptes. Wird der Vertrieb von Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat dies oft existenzgefährdende Folgen. 

Darüber hinaus unterstützen unsere Anwälte Finanzdienstleister bei der vertriebsrechtlichen Absicherung gegenüber Auftraggebern (Emittenten/Initiatoren), insbesondere wenn es um Provisionsvereinbarungen, Stornoreserven oder Regressforderungen geht. Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten. 

Ihr Vorteil: Die Schnittstelle von Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrecht

Der laufende Geschäftsbetrieb einer Fondsgesellschaft, die Abwehr von Anlegerklagen und die spätere, ordnungsgemäße Liquidation lassen sich rechtlich nicht isoliert betrachten. Hier liegt unser Alleinstellungsmerkmal: Wir vereinen als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht alle drei elementaren rechtlichen Säulen unter einem Dach. Für Sie bedeutet das: Keine Reibungsverluste, sondern eine in sich schlüssige, hochspezialisierte Rechtsberatung.

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