Schaden.

ERSETZT.

Wenn beim Immobilienkauf Mängel verschwiegen oder falsche Angaben gemacht wurden, sind erfahrene Anwälte gefragt.

Wir prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz, setzen Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass Sie finanziell nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn aus Vertrauen ein Schaden wird

Ein Immobilienkauf beruht auf Vertrauen – doch was, wenn dieses Vertrauen enttäuscht wird?

Verschwiegene Mängel, fehlerhafte Angaben oder Bauschäden können schnell zur finanziellen Belastung werden.
 
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Immobilienrecht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen und den entstandenen Schaden auszugleichen.

Mit rechtlicher Erfahrung, Sachverstand und Verhandlungsgeschick sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihr Vertrauen in Fairness wiederhergestellt wird.

Schadensersatzansprüche

Beim Immobilienkauf können verschiedene Probleme und Konflikte auftreten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Immobilienrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und Lösungen zu finden.

Verschweigen von Mängeln und Arglist
Wenn Ihnen beim Kauf einer Immobilie Mängel verschwiegen wurden und Sie von einer arglistigen Täuschung des Verkäufers ausgehen, ist eine rechtliche Überprüfung des Sachverhalts notwendig. Zu prüfen ist, ob ein Sach- oder Rechtsmangel in Bezug auf die Immobilie vorliegt und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verkäufer hiervon wusste. Womöglich hat der Verkäufer sogar wissentlich falsche Angaben zur Immobilie gemacht oder wesentliche Mängel absichtlich verschwiegen. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall gründlich, sammeln Beweise und setzen Ihre Rechte durch. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts.

Wenn Sie Opfer verschwiegener Mängel geworden sind, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:

  • Anfechtung des Kaufvertrags: Sie können den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und rückgängig machen.
  • Schadensersatzansprüche: Sie haben Anspruch auf Schadensersatz für alle finanziellen Verluste, die Ihnen durch die Täuschung entstanden sind.

Bitte beachten Sie dabei, dass mit der Rechtsprechung des BGH eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht schon deshalb ausscheidet, dass ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Dennoch können Schadenersatzansprüche in Frage kommen, dies etwa bei einer arglistigen Täuschung (durch Tun oder Unterlassen) oder bei einer verkäuferseits abgegebenen Garantie.

Typische Beispiele für verschwiegenen Mängel

  • Grundfläche oder Wohnfläche falsch angegeben: Ein häufiges Problem, bei dem die tatsächliche Größe der Immobilie nicht mit den Angaben im Kaufvertrag übereinstimmt.
  • Feuchtigkeit und Schimmel: Versteckte Feuchtigkeitsprobleme oder Schimmelbefall, die erst nach dem Kauf entdeckt werden.
  • Bau- und Konstruktionsmängel: Fehler in der Bauausführung oder Konstruktion, die die Sicherheit und Nutzbarkeit der Immobilie beeinträchtigen.
  • Altlasten im Boden: Verunreinigungen oder Altlasten im Boden, die die Nutzung der Immobilie einschränken oder zusätzliche Kosten verursachen.
  • Unzureichende Isolierung: Mängel in der Isolierung, die zu hohen Energiekosten und Unannehmlichkeiten führen.
  • Verborgene Schäden an Versorgungsleitungen: Schäden an Wasser-, Gas- oder Stromleitungen, die nicht sofort sichtbar sind.
  • Lärmbelastung: Unangemessene Lärmbelastung durch nahegelegene Verkehrswege oder Betriebe, die nicht offengelegt wurde.
  • Baurechtliche Verstöße: Nicht genehmigte bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen, die zu rechtlichen Problemen führen können.


Schadensersatzansprüche

Sollten Schäden durch das Verschweigen von Mängeln oder durch falsche Angaben zur Grundfläche entstanden sein, haben Sie das Recht auf Schadensersatz. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir führen Verhandlungen mit den Verantwortlichen und vertreten Sie, falls notwendig, vor Gericht. Unser Ziel ist es, dass Sie den Ihnen zustehenden Ausgleich erhalten und finanziell nicht benachteiligt werden. Sollten Sie an dem Kauf auf Grund der Mängel nicht mehr festhalten wollen oder können, ist auch eine Rückabwicklung zu prüfen.

Streitigkeiten und Konfliktlösung
Im Falle von Streitigkeiten rund um den Immobilienkauf bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung. Unsere Anwälte vertreten Sie in Verhandlungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und der Konflikt zu Ihren Gunsten gelöst wird.

Mediation und rechtliche Vertretung bei Konflikten
Neben der klassischen rechtlichen Vertretung bieten wir auch Mediation an. Diese außergerichtliche Methode kann schneller und kostengünstiger zu einer Lösung führen. Unsere Anwälte sind geschult in Mediationstechniken und arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, eine zufriedenstellende Einigung zu finden. Dies kann besonders in Fällen, in denen die Parteien weiterhin in Kontakt bleiben müssen, von Vorteil sein. Im Übrigen sind Vergleichslösungen zu prüfen.

FAQ – Die wichtigsten Fragen

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Verkäufer Ihnen beim Kauf wesentliche Mängel verschwiegen oder falsche Angaben zur Immobilie gemacht hat. Auch arglistige Täuschung oder Verletzung vertraglicher Pflichten können einen Schadensersatzanspruch begründen.
Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss schließt Ihre Ansprüche nicht automatisch aus.
Er greift nicht, wenn der Verkäufer Mängel bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat. In solchen Fällen können Sie den Kaufvertrag anfechten oder Schadensersatz verlangen.

Wichtig sind alle Indizien, die zeigen, dass der Verkäufer vom Mangel wusste – zum Beispiel frühere Gutachten, Sanierungsversuche oder E-Mails mit entsprechenden Hinweisen. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Beweissicherung und Bewertung der Erfolgsaussichten.

Häufig treten auf: Feuchtigkeit und Schimmel, falsche Wohnflächenangaben, Bauschäden, Altlasten im Boden oder baurechtliche Verstöße. Auch Lärmbelastung oder beschädigte Leitungen können verschwiegene Mängel darstellen.

Ja, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt, können Sie den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln. Alternativ ist auch reiner Schadensersatz möglich, wenn Sie die Immobilie behalten möchten, aber den entstandenen finanziellen Schaden ersetzt bekommen wollen.

Dokumentieren Sie die Mängel sofort mit Fotos und Notizen und nehmen Sie keine eigenständigen Reparaturen vor, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben.
Unsere Anwälte prüfen, ob eine Täuschung vorliegt, und leiten alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

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