Immobilienrecht › Mündliche Zusage beim Hauskauf
Mündliche Zusage beim Hauskauf
Eine mündliche Zusage beim Hauskauf ist rechtlich in aller Regel nicht bindend: Bis zur Unterschrift beim Notar kann grundsätzlich jede Seite noch abspringen.
Erstes Telefonat kostenlos, nur zur Einordnung · Rückruf Mo–Do in der Regel binnen 24 Stunden